Verantwortung bei Einkauf und Vergabe
In den vergangenen Jahren setzte die ASFINAG mehrere Schritte, um auch in der Lieferkette Grundsätze der Nachhaltigkeit einzuführen. Bei allen Bauausschreibungen über einer Million Euro wird das Bestbieterprinzip angewendet. Neben wirtschaftlichen Kriterien werden auch Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien bei der Ermittlung der Bestbietenden berücksichtigt.
Die ASFINAG verzeichnete ein Gesamteinkaufsvolumen (mit Bauprogramm) von mehr als EUR 1,2 Mrd. im Jahr 2021. Rund 85 % davon entfallen auf das Bauprogramm (EUR 1,1 Mrd.). Das Bauprogramm wiederum setzt sich aus Neubau, Erhaltung und Sonstigem zusammen. Insgesamt beschafft die ASFINAG jährlich von über 5.000 Lieferantinnen und Lieferanten.
Standardisierte Leistungen wie Büroeinrichtung, Telekommunikation, Reinigungsdienstleistung, Drucker-leistungen oder IT-Hardware werden über die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) gemäß dem naBe-Aktionsplan zur nachhaltigen Beschaffung eingekauft. Bauaufträge werden entsprechend dem Bundesvergabegesetz je nach Wertgrenze in einem transparenten Vergabeverfahren national oder EU-weit ausgeschrieben. Für die elektronische Abwicklung von Bauvergaben setzt die ASFINAG die Beschaffungsplattform Provia ein.
Darüber hinaus wurde das Thema Innovation in der Lieferkette auch 2021 weiter gestärkt. Innerhalb der ASFINAG fanden zwei Innovationsworkshops zur Beschaffung statt. Ein Workshop wurde mit den Strategie-Ownern durchgeführt, der andere mit allen Gesellschaften der ASFINAG, inklusive Lehrlingen. Das Ergebnis der Workshops sind zahlreiche Ideen und Denkanstöße quer durch das Unternehmen. Des Weiteren gab es wieder eine ASFINAG Open Innovation Challenge. Diesmal war das Fokusthema „Holzoffensive für Österreichs Autobahnen“. Es wurden neue Ideen und Erkenntnisse zum Einsatz von Holz entlang unseres Straßennetzes gesammelt.
Bestbieterprinzip mit Nachhaltigkeitskriterien
Bereits seit 2015 setzt die ASFINAG bei allen Bauausschreibungen über einer Million Euro auf das Bestbieterprinzip. Ein Kriterienkatalog mit insgesamt 31 Hauptkriterien und 34 Subkriterien zu wirtschaftlichen, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten stehen bei der Ermittlung des Bestbietenden zur Verfügung. So können Unternehmen beispielsweise mehr Punkte erhalten, wenn sie eine höhere Arbeitssicherheit nachweisen, die Umweltbelastung in der Bauphase verringern oder mehr Fachkräfte beschäftigen. Die Projektverantwortlichen entscheiden, welche Kriterien für das jeweilige Bauvorhaben sinnvoll sind und zur Anwendung kommen. Im Jahr 2021 wurden zusätzlich verpflichtende ökosoziale Kriterien im Baubereich in Abhängigkeit von Projekttyp und Größe inkludiert.
Sofern entsprechende Kriterien in der Ausschreibung enthalten sind und von den Lieferantinnen und Lieferanten (Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen) angeboten werden, wird die Einhaltung dieser Kriterien laufend überwacht und auch entsprechend dokumentiert. Die Nichterfüllung eines angebotenen Qualitätskriteriums ist mit einer Pönale verbunden. Die Höhe der Pönale ist dabei mit dem 1,5-fachen Vergabevorteil festgelegt.
Alle Lieferantinnen und Lieferanten müssen zusätzlich ab einer Auftragssumme von EUR 20.000 eine Bietererklärung unterzeichnen.
Soziale Standards bei Lieferantinnen und Lieferanten
Lieferantinnen und Lieferanten werden hinsichtlich sozialer Kriterien, wie z. B. Sicherstellung der Arbeitssicherheit auf Baustellen, Vorhandensein eines Baustellenausweises für alle Bauarbeiterinnen und -arbeiter, Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Lehrlingen oder Fachkräften, etc. analysiert.
Ein Schwerpunkt der ASFINAG liegt hier vor allem auf der Sicherheit der Lieferantinnen und Lieferanten. Diese sind in das Arbeitssicherheits-System der ASFINAG einbezogen. Das betrifft z. B. die Baustellen auf der Autobahn oder auch den Winterdienst. Die Erhöhung der Arbeitssicherheit wird seit 2016 mittels Qualitätskriterien gefördert. Potenzielle Lieferanten werden unter anderem auf das Vorhandensein von Toolboxmeetings, Safety Walks und Sicherheitsvertrauenspersonen geprüft, sowie auf die Anzahl der Ersthelfer auf Baustellen und die Einsatzzeit der Sicherheitsfachkräfte. Erhöhen Bietende in ihrem Angebot die Arbeitssicherheit durch definierte Maßnahmen, so wird dies bei der Bestbieterermittlung entsprechend berücksichtigt.
2021 wurde der Fokus auf die Weiterentwicklung der ökologisch nachhaltigen Kriterien sowie der Kriterien zur Steigerung der Effizienz durch Digitalisierung gelegt. Dazu wurden die betroffenen Kriterien einer Evaluierung unterzogen. Im Wesentlichen erfolgte eine Überarbeitung des Zuschlagskriteriums „Effizienzsteigerung durch Digitalisierung“ sowie des Kriteriums „Technische Ausstattung der Geräte“ wobei im Zuge der Überarbeitung eine Anpassung an die Marktentwicklung erfolgte, um damit weiterhin einen Anreiz im Wettbewerb sicherstellen zu können.
Weiters startete im Jahr 2021 die Entwicklung eines Berechnungstools zur Bewertung der ÖKO-Bilanz von Straßenbetonen. Zukünftig soll auch für Straßenoberbeton die Bewertung der CO2-Bilanz – wie dies bereits für Asphalt erfolgt – im Rahmen der Bestbieterermittlung ermöglicht werden.
Wie im Zuge der Evaluierung 2020 geplant, ist seit 2021 das Kriterium „Ausbildung Sicherheitsvertrauensperson Führungsebene“ mit der Definition der Führungskraft und der Funktionsbeschreibung präzisiert.
Gemäß dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz bzw. dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz wird für jedes Bauvorhaben auch ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt. Darin werden die baustellenspezifischen Gefahren identifiziert und erforderliche Maßnahmen zur Unfallverhütung definiert. Für das Überwachen der Einhaltung beauftragen wir überwiegend externe Prüforgane mit entsprechender Ausbildung. Weiters werden alle Beschäftigten – jene der ASFINAG und jene von Lieferantinnen und Lieferanten – vor dem Arbeiten auf oder unmittelbar neben in Betrieb befindlichen Verkehrsflächen gemäß dem ASFINAG-Formblatt „Verhalten auf Autobahnen und Schnellstraßen“ unterwiesen.
2021 erfolgte ein leichter Anstieg der Arbeitsunfälle auf Baustellen.
Trotzdem ist die Unfallrate auf 0,14 gesunken. Dies ist vor allem auf die Art der Bauvorhaben zurückzuführen. Besonders große Straßen- und Tunnelbauprojekte, wie die Errichtung der zweiten Tunnelröhre im Karawanken-Tunnel, der S7 Fürstenfelder Schnellstraße oder der A26 Ast.Donau Süd – Ast.Donau Nord, haben zur Folge, dass analog zur damit verbundenen höheren Anzahl an Arbeitsstunden leider auch ein Anstieg von Unfällen zu verzeichnen ist. Leider kam es im Jahr 2021 zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Wir bedauern diesen Vorfall zutiefst und werden unsere Anstrengungen weiter intensivieren, um die höchstmögliche Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu garantieren. Die Ursache dieses Unfalls wurde genauestens untersucht und entsprechende Maßnahmen gesetzt. Im speziellen haben wir unseren Fokus darauf gelegt, das Bewusstsein des Personals in Bezug auf mögliche Gefahrenquellen zu erhöhen und klar zu kommunizieren, dass Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.
Für alle Unfälle wurden umgehend konkrete Präventionsmaßnahmen abgeleitet, um weitere Unfälle zu vermeiden.
Umweltstandards bei Lieferantinnen und Lieferanten
Der Kriterienkatalog umfasst auch eine Reihe von Kriterien zur Förderung des Umweltschutzes und Reduzierung des Ressourceneinsatzes in der Lieferkette. Die Lieferanten werden hinsichtlich Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung während der Bauphase beurteilt. Kriterien umfassen hier beispielsweise die technische Ausstattung der Baugeräte oder die Maßnahmen zur Reduzierung der Transportkilometer. Darüber hinaus werden bei der Auftragsvergabe die Maßnahmen der Lieferantinnen und Lieferanten in Bezug auf die Förderung der CO2-Neutralität bei der Stahlproduktion und dem Zusatz von Ausbauasphalt zur Reduzierung des Einsatzes von Primärbaustoffen überprüft.
Seit 2020 können vorhandene Zertifizierungen der Lieferantinnen und Lieferanten, wie z. B. nach ÖNÖRM EN ISO 14001 oder gemäß EMAS (Umweltmanagementsystem), bei der Bestbieterermittlung berücksichtigt werden.
Darüber hinausgehen wurde 2021 das Kriterium „Öko-Bilanz Asphalt“ in den standardisierten Kriterienkatalog aufgenommen. Die Beurteilung erfolgt durch die Bestimmung des Treibhausgaspotentials (Global Warming Potential) durch die Deklaration des CO2-Äquivalents (kg CO2e) im Zuge der Asphaltproduktion inklusive des Transportes zur Baustelle. Zukünftig soll die Bewertung auf weitere Baustoffe ausgedehnt werden und damit auch vermehrtes Augenmerk auf nachhaltige Produktion unserer Baustoffe gelenkt werden. Zum Schutz unserer Umwelt, aber auch zur Vermeidung von Verschwendung von natürlichen Ressourcen, wird der Einsatz von recycelten Materialen, wie bereits bei der Herstellung von Asphalt vorgesehen, auch zukünftig weiter ausgebaut.
Das ursprünglich für 2021 vorgesehene Kriterium „Öko-Bilanz Beton-Stahl“ konnte nicht in den Standard aufgenommen werden, da derzeit aufgrund der zur Verfügung stehenden Datengrundlagen die Gewährleistung eines fairen und transparenten Bewertungssystems nicht möglich ist. Die Umsetzung des Kriteriums wird daher auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Prüfung der Lieferkette
Das BVergG sieht vor, dass die Vergabe von Leistungen nur an geeignete (befugte, leistungsfähige und zuverlässige) Unternehmen zu einem angemessenen Preis erfolgen darf. Daher sind im Rahmen der Angebotsprüfung die für den Zuschlag in Frage kommenden Angebote stets im Detail auf diese Umstände hin zu prüfen. Die einzelnen Prüfschritte werden in jedem Vergabeverfahren neu durchgeführt, unabhängig davon, ob die Bietenden oder deren Subunternehmen vor kurzem bei einem anderen Verfahren überprüft wurden.
Konkret handelt es sich dabei insbesondere um die Prüfung, ob ein Unternehmen die gesetzliche geforderte „Eignung“ aufweist. Einerseits muss das Unternehmen befugt sein, die angebotene Leistung auch tatsächlich zu erbringen. Andererseits wird geprüft, ob gegen das Unternehmen oder seine Organe keine strafgerichtliche Verurteilung oder Verstöße im Bereich Ausländerbeschäftigung, Arbeitnehmerschutz oder Lohn- und Sozialdumping vorliegen. Für die Prüfung der Eignungsanforderungen wird überwiegend auf den Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) – www.ankoe.at – zurückgegriffen.
Sofern ein Unternehmen im Vergabeverfahren nicht die erforderliche Eignung aufweist, wird es nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes aus dem Verfahren ausgeschieden. 2021 wurden jedoch keine entsprechenden Verstöße im Bereich von strafgerichtlichen Verurteilungen oder sonstigen gravierenden Verstößen in den Bereichen Ausländerbeschäftigung, Arbeitnehmerschutz oder Lohn- und Sozialdumping bekannt, die dazu geführt hätten, dass Unternehmen auszuscheiden waren.
Die angebotenen Preise werden gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes hinsichtlich ihrer Preisangemessenheit und Marktkonformität sowie der Einhaltung der zu Grunde liegenden KV-Löhne geprüft. Angebote, welche nicht plausible Gesamtpreise oder Einheitspreise aufweisen, werden ausgeschieden. Dasselbe gilt, wenn dem Angebot Mittellöhne zugrunde liegen, die nicht dem aktuell geltenden Kollektivvertrag entsprechen. Damit soll eine ordnungsgemäße Entlohnung sichergestellt und unzulässige Preisdumping-Politik bei öffentlichen Ausschreibungen verhindert werden.
Die internen Prozesse der ASFINAG sehen vor, dass alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer bereits mit der Abgabe des Angebots eine Bieter- bzw. Integritäts-Erklärung unterzeichnen müssen. Darin sind u. a. folgende Verpflichtungen enthalten:
- Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
- keine Beschäftigung von unerlaubt beschäftigten ausländischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern (auch nicht durch Subunternehmen)
- Austausch oder Ersatz eines Subunternehmens nur nach vorheriger Anzeige und Zustimmung durch die ASFINAG
- organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von wirtschaftskriminellen Handlungen (z. B.
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Korruption)
- Kontrollmöglichkeiten der ASFINAG durch Abfragen bei Behörden (z. B. beim Kompetenz-zentrum Lohn- und Sozialdumping Bekämpfung oder der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung)
Die Verpflichtungen schließen auch wesentliche Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein, wie die Übereinkommen 29 (Zwangsarbeit, 1930), 87 (Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948), 98 (Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949), 100 (Gleichheit des Entgelts, 1951), 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957), 111 (Diskriminierung; Beschäftigung und Beruf, 1958), 138 (Mindestalter, 1973) und 182 (Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999).
Entsprechend gesetzlicher Vergaberegelungen und erforderlicher österreich- bzw. europaweiter Ausschreibungen gelten alle unsere Lieferantinnen und Lieferanten als „lokal“ (Österreich bzw. die EU).
Unser Nachhaltigkeitsprogramm
Unser Beitrag zu den SDGs und Zielen

Ziel:
8.4: Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen
8.8: Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern
Unser Beitrag:
Die ASFINAG setzt mehrere Schritte, um auch in der Lieferkette Grundsätze der Nachhaltigkeit einzuführen. Für alle großen Vergabeverfahren im Baubereich werden Sozial- und Umweltkriterien bei der Ermittlung der Bestbietenden berücksichtigt.
Alle Lieferantinnen und Lieferanten müssen zusätzlich ab einer Auftragssumme von EUR 20.000 eine Bieter- bzw. Integritätserklärung unterzeichnen. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung zur Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften. Diese umfassen auch wesentliche Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.

Ziel:
12.2: Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
12.7: In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten
Unser Beitrag:
Im Rahmen der Bestbieterermittlung werden Lieferantinnen und Lieferanten im Hinblick auf diverse Umweltkriterien geprüft, u. a. auf das Vorhandensein von Maßnahmen zur Reduzierung von Transport-kilometern, zur Förderung der CO2-Neutralität bei der Stahlproduktion oder zur Reduzierung des Einsatzes von Primärbaustoffen. Auf diese Weise fördert die ASFINAG auch die Innovationskraft in der Lieferkette.

Ziel:
16.5: Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren
Unser Beitrag:
Die ASFINAG trifft umfassende Vorkehrungen, um Korruption und Bestechung in der Lieferkette zu verhindern. Im Rahmen der Bieter- oder Integritätserklärung sind Lieferantinnen und Lieferanten verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von wirtschaftskriminellen Handlungen festzulegen.
Mit der Aufnahme der Qualitäts-kriterien „Zertifizierung nach ÖN ISO 19600“ (Compliance-Management-system) sowie „Zertifizierung nach DIN ISO 37001“ (Management-systeme zur Korruptionsbekämpfung) in den Kriterienkatalog können wir zukünftig Unternehmen mit entsprechenden Systemen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung auch qualitativ bewerten. Damit wird ein Anreiz für unsere Lieferantinnen und Lieferanten zur Implementierung dieser Systeme geschaffen.